Insolvenzverfahren vorzeitig beenden

| in 3 Jahren

Der Gesetzgeber hat seit einer Gesetzesänderung für alle Verfahren, die nach dem 01.10.2020 beantragt wurden, Schuldenfreiheit nach drei Jahren vorgesehen. Diese Verkürzung wird an keine Bedingungen geknüpft (wie z.B. Bezahlung Verfahrenskosten).

| in einem Jahr

Schuldenfreiheit innerhalb eines Jahres ist nur dann möglich, wenn von dritter Seite ein geringer Betrag zur Verfügung gestellt wird. Davon werden die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens und die Gläubiger bezahlt.

Es ist auch möglich, die Gläubiger mit sogar unter 1 % der Schuldsumme zu befriedigen.

Bundesland: NRW
Schuldsumme: 550.000,00 €
Gläubiger: 33
Vergleichszahlung insgesamt an alle Gläubiger: 10.000,00 €
Laufzeit: weniger als ein Jahr
Ergebnis: Unternehmen erhalten
Bundesland: Hamburg
Schuldsumme: 235.000,00 €
Gläubiger: 11
Vergleichszahlung insgesamt an alle Gläubiger: 3.500,00 €
Laufzeit: weniger als ein Jahr
Ergebnis: Unternehmen erhalten