Schuldnerberatung für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige

Auch bei der „Schuldnerberatung für Unternehmer“ stehen der verschuldete Bürger sowie die soziale Lebenshilfe im Vordergrund.

Viele Unternehmer wissen noch nicht, dass auch Schuldnerberatungsstellen eine kostenlose Erstberatung anbieten. Allerdings gibt es leider nur wenige Beratungsstellen, die in diesem besonderen Bereich der Schuldnerberatung tätig sind, da Beraterinnen und Berater hierfür bestimmte Qualifikationen und spezielle Kenntnisse im rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich haben müssen. Diesbezüglich sind geeignete Personen für die Schuldnerberatung gemäß § 305 InsO eine gute Wahl.

Eine Schuldnerberatung kann eine Unternehmensberatung natürlich nicht ersetzen. Allerdings können, falls erforderlich, auch weitere spezialisierte Berater

  • Unternehmensberater BAFA gefördert,
  • Steuerberater,
  • Wirtschaftsjuristen,
  • Fachanwälte,
  • ESUG–Berater,

kooperativ hinzugezogen werden.

Das Ziel der Beratung ist „sanieren statt liquidieren“, um somit ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Sollte jedoch das Insolvenzverfahren nicht vermeidbar sein, besteht trotzdem die Möglichkeit das Unternehmen fortzuführen.

| Lösungsansätze mit Beratungsschwerpunkten:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Insolvenzverfahren vermeiden
  • Insolvenzverfahren begleiten
  • Insolvenzverfahren vorzeitig beenden