Ratgeber-Ampel

Leitfaden für eine seriöse Beratung

Die Ratgeber-Ampel zeigt Ihnen, worauf Sie achten sollten, um eine seriöse Beratungsstelle zu finden.

Vorsicht

  • Alle Beratungsstellen ohne Anerkennung und Eignung gemäß § 305 InsO.
  • ohne Erlaubnis der Rechtsberatung, Schuldenregulierer, Finanzierer, Kreditvermittler, eigenständige Schuldenberater

Geeignet

  • geeignete Personen für das Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß AGInsO.
  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer sowie Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz. Diese dürfen von Berufsstand Schuldnerberatung ausüben, jedoch müssen sie keine langjährigen Erfahrungen nachweisen. Kosten entstehen auf jeden Fall, denn sie sind nicht gemeinnützig tätig.

Seriös

  • gemeinnützig staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen gemäß § 305 InsO.
  • Dies sind oftmals Beratungsstellen der Städte und Gemeinden, Körperschaften des öffentliche Rechts, Verbraucherzentralen, Trägerschaften der Kirche (Diakonie, Caritas), Wohlfahrtsverbände (AWO, Deutscher Paritätischer Verband, Deutsches Rotes Kreuz usw.). Diese Schuldnerberatungsstellen haben die Erlaubnis und unterliegen harten Prüfungen. Zuverlässigkeit sowie Fachkenntnisse mit ausreichender praktischer Erfahrung und die erforderliche Rechtsberatung durch Rechtsanwälte ist gewährleistet. Sie sind gemeinnützig und dürfen nicht gewinnerzielend tätig sein.