Ablauf einer Schuldnerberatung für das
Verbraucherinsolvenzverfahren (IK)

1. Erstberatung

|  Ausführliches und kostenloses Erstgespräch

Die Schuldnerberatung sollte in einem persönlichen Gespräch vertraulich und individuell auf Ihre Belange und Bedürfnisse eingehen sowie ausführlich Ihre offenen Fragen beantworten.

Außerdem sollte mindestens ein einstündiges Beratungsgespräch kostenlos zur Verfügung stehen. In diesem Gespräch sollten nachfolgende Inhalte sowie die weitere Vorgehensweise der Schuldnerberatung besprochen werden. Darunter fällt auch die Aufklärung über eventuell anfallende Kosten und erste Ratschläge sollten mit auf dem Weg gegeben werden.

  • Existenzsicherungsmaßnahmen
  • Prioritätssetzung der Zahlungen (Miete, Energieversorgung usw.)
  • Bürgschaften
  • Mahn- und Vollstreckungsbescheide
  • Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung)
  • Vollstreckungsarten, Pfändungsarten
  • Kontopfändung, Lohnpfändung, Sachpfändung
  • Pfändungsfreigrenzen
  • P-Konto (Pfändungsfreies Konto)
  • Möglichkeiten des Vergleiches (außergerichtlicher Einigungsversuch)
  • Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan sowie die Verfahrensdauer des Insolvenzverfahrens
  • Vor- und Nachteile des Vergleiches sowie Insolvenzverfahrens

2. Schuldenhöhe feststellen

|  Überblick verschaffen und analysieren

Die Schuldnerberatung wird Ihnen helfen, einen Gesamtüberblick zu verschaffen; dies beinhaltet eine Gegenüberstellung der Gläubiger und dessen Verbindlichkeiten im Verhältnis zum Einkommen und Vermögen. Nachfolgend werden in einem Beratungsgespräch die Ursachen der Verschuldung bzw. Überschuldung analysiert. Abschließend sollte gemeinsam entschieden werden, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige sein könnte.

  • Gläubiger aufnehmen und sortieren
  • Anschreiben an die Gläubiger (Forderungsaufstellung)
  • Prüfung der Forderungen
  • Gläubigeraufstellung erstellen(Hauptforderung, Kosten, Zinsen)
  • Gesamtüberblick erstellen (Schulden, Vermögen)

3. Vergleich

|  Außergerichtlicher Einigungsversuch, Verhandlungen mit den Gläubigern

Das Ziel der Schuldnerberatung sollte sein, unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und Vermögens sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Sollte der Einigungsversuch (Vergleich) scheitern, gibt es auch die Möglichkeit, ablehnenden Gläubigern die Zustimmung gerichtlich zu ersetzen, wenn die Summen und Kopfmehrheiten gegeben sind.

  • Erstellung und Gestaltung neuer Verträge (Vergleich)
  • Nachverhandlungen führen
  • Gegebenenfalls Ausstellung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches
  • Antragstellung bei Gericht, Ersetzung der Zustimmung

4. Privatinsolvenzverfahren

|  Falls erforderlich Antragstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, erfolgt eine ausführliche Aufklärung, Beratung und Betreuung von Verfahrensabschnitten des Insolvenzverfahrens von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung sowie von dieser ausgenommenen Forderungen.

  • Verbraucherinsolvenzantrag
  • Verfahrenskostenstundungsantrag
  • Restschuldbefreiungsantrag
  • Verfahrensbevollmächtigung
  • Schuldenfrei nach 3 Jahren
  • Schuldenfrei innerhalb von 6 bis 12 Monaten